Integration nach §35a

Die Schulbegleitung nach §35a SGB VIII ist eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Sie erhalten individuelle Hilfe während der Schulzeit, um ihre Entwicklung zu fördern und ihre seelische Gesundheit zu schützen. Die Begleitung erfolgt durch speziell geschulte Fachkräfte, die dem Kind im schulischen Alltag zur Seite stehen. Dies kann Hilfe bei der Orientierung, Unterstützung beim Lernen oder auch bei der Bewältigung von sozialen Situationen umfassen. Das Ziel ist, dem Kind ein möglichst selbstbestimmtes und erfolgreiches schulisches Leben zu ermöglichen, indem seine spezifischen Bedürfnisse gezielt berücksichtigt werden.